Arbeitgeber sind verpflichtet, jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin auf Verlangen - bei kurzer Anstellungszeit reicht auch eine Arbeitsbestätigung - ein entsprechendes Dokument auszustellen. Aus trifftigem Grund muss er es zudem korrigieren.
Achten Sie deshalb darauf, diese immer, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, einzufordern und Ihre Unterlagen vollständig zu haben.
Es erst nach Jahren vom ehemaligen Arbeitgeber zu verlangen ist oft schwer, da die ehemals handelnden Personen vielleicht gar nicht mehr im alten Unternehmen tätig sind.
Referenzen mit Angabe des Namens sowie der Firma, Funktion, Rufnummer und Mailadresse einer Person veredeln hingegen jede Bewerbung.
Die Fürsprecher - mindestens 3, idealerweise Chefs und Vorgesetzte, Auftraggeber, Partnerunternehmen - sollte man allerdings sorgsam auswählen. Also bitte möglichst keine Verwandten oder Freunde nehmen.
Verweisen kann man auf Referenzen im Motivationsschreiben/Bewerbungsbrief, mitten im oder am Ende eines Lebenslaufs oder durch separate, ca. 1-seitige Referenzschreiben als Extra-Dokument.
Wichtig:
Holen Sie vorher das Einverständnis jeder Person ein und kündigen Sie ihr frühzeitig an, dass mit einem Anruf zu rechnen ist. Sie wird dann nicht auf falschem Fuss erwischt.
Guido Danek
Bewerbungshelfer und Jobcoach
www.bewirbdich.ch
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