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Es werden Posts vom Februar, 2020 angezeigt.

LEBENSLAUF: IHRE ERFAHRUNGEN. IHRE STÄRKEN.

Der  Lebenslauf  ist das Herzstück jeder Bewerbung.  Oft wird er als erstes gelesen und muss so aufgebaut sein, dass es Personalern leicht fällt, sich sehr schnell einen Überblick über ihren Werdegang und Ihre Fähigkeiten zu verschaffen.  Achten Sie dabei nicht nur auf Vollständigkeit, sondern auch auf eine ansprechende Optik und Struktur. Ihre bisherige Laufbahn muss klar ersichtlich sein. Besondere Kenntnisse, Aus- und Weiterbildungen, Interessen, Hobbys, ein aktuelles Datum, eine Unterschrift sowie soziales Engagement gehören ebenfalls mit hinein. Formen von  Lebensläufen  gibt es viele. Sie unterscheiden sich in Art, Umfang, Optik, sind teils schlicht, teils kreativ, modern oder klassisch. Lassen Sie sich da ggfs. beraten und wählen dann eine, die am besten zu Ihnen passt. Sämtliche Informationen im  Lebenslauf  sollten lückenlos (Monats- und Jahresangabe) aufgelistet werden - die aktuellste Tätigkeit nach oben. Falsche Angaben sind nicht empfehlenswert. Sc

KÜNDIGUNG VOR DEM ERSTEN ARBEITSTAG KANN TEUER WERDEN.

In fast jedem dritten deutschen Unternehmen haben im vergangenen Jahr neue Mitarbeiter schon vor dem ersten Arbeitstag gekündigt. Dafür gibt es viele Gründe - zum Beispiel ein attraktiveres Angebot eines anderen Unternehmens, ein geplanter Standortwechsel oder eine plötzliche Karrierechance beim jetzigen Arbeitgeber.  Ein Arbeitnehmer muss den abgeschlossenen Arbeitsvertrag jedoch einhalten. Teilt er die Kündigung zu kurzfristig vor Stellenantritt mit oder tritt er die Stelle nicht wie vereinbart an, hat der Arbeitgeber deshalb Anspruch auf Schadenersatz.  Da der Arbeitgeber bei einer Kündigung vor Stellenantritt durch den Arbeitnehmer jedoch oft Schwierigkeiten hat, den tatsächlich entstandenen Schaden zu belegen, sieht das Schweizer Gesetz in diesem Fall eine Pauschalentschädigung in Höhe eines Viertels eines Monatslohns, also eine Art Konventionalstrafe vor.  Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Arbeitgeber ihn gemäss OR Art. 343 sowie innerhalb von 30 Tagen

UNGEWÖHNLICHE FRAGEN GIBT`S NICHT.

Versetzen wir uns mal in den Arbeitgeber:  Der will nämlich wissen, welche Hard und Soft Skills Sie mitbringen und ob Sie damit wichtige Kriterien für die freie  Stelle  erfüllen.  Nachfolgend deshalb einige ungewöhnliche Fragen aus  Vorstellungsgesprächen . Natürlich sind sie  abhängig von den jeweiligen Angeboten, Branchen und Zielen eines Unternehmens - sind aber gestellt worden.  Denken Sie mal über jede Frage nach.  Und warum sie gestellt wurde.  Die Erklärungen und Hintergründe dazu liefere ich Ihnen als  Jobcoach  gerne persönlich.  ·         Wenn Sie ein Tier wären, welches wären Sie und warum? ·         Was würden Sie tun, wenn Sie vor dem Kino versetzt werden, aber schon die Tickets gekauft haben? ·         Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschheit auf ausserirdisches Leben stößt? ·         Wie viel Umsatz wird in Japan jährlich mit wieder verwendbaren Stäbchen gemacht? ·         Was wäre der Titel Ihrer Autobiographie

DARF MAN EIN VORSTELLUNGSGESPRÄCH VERSCHIEBEN

Kurz und bündig: Ja.  Die Frage ist nur: Wie?  In jedem Falle braucht es für eine überzeugende Absage eine glaubhafte Begründung, idealerweise verbunden mit zeitlichen Alternativen, zu denen es Ihnen besser passt.  Machen Sie sich in diesem Zusammenhang keine Sorgen, dass Ihre Bitte um eine Terminverlegung ihre Chancen schmälern könnte. Das ist Unsinn.  Bei der Terminabsprache kann es nämlich immer mal Schwierigkeiten geben. Deshalb spricht man sie ja ab. Und darum bitten  gute  Arbeitgeber auch darum, dass Sie den in der Einladung genannten Wunschtermin auch bestätigen.  Gute Gründe für eine Terminverschiebung gibt es viele: Sie sind noch angestellt und das  Vorstellungsgespräch  kollidiert mit einem wichtigen Meeting, das Sie nicht absagen können. Sie haben private Verpflichtungen (Hochzeit, Urlaub, Taufe, Klausurprüfung) oder sind kurzfristig krank geworden.   Schlechte Gründe wie „ein anderer wichtiger Termin“, der Hinweis auf einen Therapietermin o