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DARF MAN EIN VORSTELLUNGSGESPRÄCH VERSCHIEBEN




Kurz und bündig: Ja. 

Die Frage ist nur: Wie? 

In jedem Falle braucht es für eine überzeugende Absage eine glaubhafte Begründung, idealerweise verbunden mit zeitlichen Alternativen, zu denen es Ihnen besser passt. 

Machen Sie sich in diesem Zusammenhang keine Sorgen, dass Ihre Bitte um eine Terminverlegung ihre Chancen schmälern könnte. Das ist Unsinn. 

Bei der Terminabsprache kann es nämlich immer mal Schwierigkeiten geben. Deshalb spricht man sie ja ab. Und darum bitten gute Arbeitgeber auch darum, dass Sie den in der Einladung genannten Wunschtermin auch bestätigen. 

Gute Gründe für eine Terminverschiebung gibt es viele: Sie sind noch angestellt und das Vorstellungsgespräch kollidiert mit einem wichtigen Meeting, das Sie nicht absagen können. Sie haben private Verpflichtungen (Hochzeit, Urlaub, Taufe, Klausurprüfung) oder sind kurzfristig krank geworden.  

Schlechte Gründe wie „ein anderer wichtiger Termin“, der Hinweis auf einen Therapietermin oder eine Vorsorgeuntersuchung sollte man besser nicht nennen. Der schlechteste Grund von allen ist, gar keinen zu erwähnen. 

Generell gilt: Eine Verhinderung aus geschäftlichen Gründen ist besser als eine aus privaten. 

Am besten teilen Sie das Ihrer Bezugsperson telefonisch mit: So lässt sich auch leichter eine passende Alternative finden, über die Sie sich bereits vorher Gedanken gemacht haben.  

Guido Danek


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