Direkt zum Hauptbereich

KÜNDIGUNG VOR DEM ERSTEN ARBEITSTAG KANN TEUER WERDEN.



In fast jedem dritten deutschen Unternehmen haben im vergangenen Jahr neue Mitarbeiter schon vor dem ersten Arbeitstag gekündigt. Dafür gibt es viele Gründe - zum Beispiel ein attraktiveres Angebot eines anderen Unternehmens, ein geplanter Standortwechsel oder eine plötzliche Karrierechance beim jetzigen Arbeitgeber. 
Ein Arbeitnehmer muss den abgeschlossenen Arbeitsvertrag jedoch einhalten. Teilt er die Kündigung zu kurzfristig vor Stellenantritt mit oder tritt er die Stelle nicht wie vereinbart an, hat der Arbeitgeber deshalb Anspruch auf Schadenersatz. 

Da der Arbeitgeber bei einer Kündigung vor Stellenantritt durch den Arbeitnehmer jedoch oft Schwierigkeiten hat, den tatsächlich entstandenen Schaden zu belegen, sieht das Schweizer Gesetz in diesem Fall eine Pauschalentschädigung in Höhe eines Viertels eines Monatslohns, also eine Art Konventionalstrafe vor. 

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Arbeitgeber ihn gemäss OR Art. 343 sowie innerhalb von 30 Tagenseit der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht oder durch eine Betreibung geltend macht. 

Der Richter kann die Entschädigung allerdings dann herabsetzen, wenn der Arbeitnehmer binnen 30 Tagen beweist, dass dem Arbeitgeber kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 
Quelle: weka.ch

Guido Danek

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

MEIN JOB MACHT MICH KRANK.

Selbsterkenntnis ist der beste Karrierehelfer.   Irgendwas läuft nicht rund im Job. Das wissen oder spüren Sie ganz genau.     Ist es der ständige Stress?  Ein Gefühl von überfordert sein? Ihr Hang zum Perfektionismus?  Jemand aus dem Team oder gar Ihr Chef?  Die Angst um den Arbeitsplatz?   Oder sind Sie es selbst?    Dann sollten Sie an diesem Zustand dringend etwas ändern, bevor er sich zwangsläufig auf Ihre Psyche und Leistungsfähigkeit auswirken wird.    Vielleicht hat er es schon getan.    Dann ist es höchste Zeit, sich aus der Lethargie und dem Selbstmitleid zu lösen.    Ihr individuelles Verhalten in einer bestimmten Situation entscheidet nämlich massgeblich darüber, ob sie sich positiv oder weiter negativ entwickelt. Und letzteres tut Ihnen nicht gut.    Mein Rat:    Fangen Sie an, sich wieder positiv(er) zu sehen.  Stellen Sie sich der Situation, statt sie vor sich herzusch...

STRESSFRAGEN BEIM BEWERBUNGSGESPRÄCH:

Womit Sie Arbeitgeber aus der Reserve locken wollen.   Bei einem  Bewerbungsgespräch  erwarten Sie theoretisch 100 und mehr Fragen, die auf Ihre fachliche Qualifikation, soziale Kompetenz, Selbstmotivation oder Karrierepläne abzielen.    Je nach Wertigkeit der Stelle können dabei auch Stress-Fragen vorkommen.  Personaler verfolgen damit nur einen Zweck:   Das Unternehmen will Ihre Ecken, Kanten, Vorstellungskraft und Schlagfertigkeit kennenlernen und wissen, wie Sie unter Druck reagieren.    Warum haben Sie bislang noch keine neue Stelle gefunden? Wie erklären Sie einem Blinden die Farbe Rot? Wie sehen Sie mich als Interviewer? Welche Farbe wären Sie in einer Buntstifte-Box? Wenn jetzt ein Pinguin mit Sombrero reinkäme: was würde er sagen? Welches Küchengerät wären Sie am liebsten? Wie viele Golfbälle passen in einen SUV?   Solche oder ähnliche Fragen können durchaus gestellt werden, was bedeutet, dass Sie sich nicht nur fachlich und per...

RAV: VERMITTLER ODER NUR VERWALTER?

Arbeitslosigkeit ist unangenehm, für viele ein Schockzustand, und oft mit sozialem Abstieg, psychischen und physischen Problemen verbunden.   Der Gang zum RAV ist unangenehm - obwohl die RAV ja eigentlich dafür da sind (bzw. sein sollten), Menschen in einer Lebenskrise weiterzuhelfen, diese wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und sie dazu sofort mit allen wichtigen Tipps und Unterlagen zu versorgen.  Warum ist die öffentliche Meinung über die RAV dennoch so negativ? Was kann und muss man dort besser machen? Wie sind Ihre Erfahrungen damit? Diskutieren Sie mit - ich würde mich freuen.  Guido Danek Job-Coach und Bewerbungshelfer  www.bewirbdich.ch / welcome@bewirbdich.ch