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Es werden Posts vom März, 2021 angezeigt.

ARBEITSZEUGNIS: DAS MUSS REIN:

In der  Schweiz  hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes  Arbeitszeugnis .  Übrigens auch auf ein Zwischenzeugnis, sobald Sie dieses verlangen oder sich ein Vorgesetztenwechsel ergeben hat. Gute Arbeitgeber stellen dieses dann automatisch aus, andere müssen daran erinnert werden.    Arbeits- oder Zwischenzeugnisse  sind neben dem  Lebenslauf  und  Motivationsschreiben  immer noch zentrales Dokument jeder  Bewerbung . Sie bedürfen der Schriftform, müssen vollständig sein, den Grundsätzen von Wahrheit und Klarheit entsprechen und rechtsgültig unterschrieben werden.    Unbedingt enthalten muss ein  Arbeitszeugnis  Angaben:   - zum Arbeitgeber - zur Funktion und zum Pensum des Arbeitnehmers - zum Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses - zu den Hauptaufgaben, Leistungen, Kenntnissen, Kompetenzen sowie zum Verhalten des Mitarbeiters - zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (eigene Kündigung, Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen)   Ausgestellt werden sollte es spätestens v

DISKRET BEWERBEN: SO GEHT`S.

Sie möchten sich beruflich verändern, sind aber noch fest angestellt? Dann sollten Sie das vorsichtig angehen.    Sich aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus bei einem anderen Arbeitgeber zu  bewerben , womöglich noch der Konkurrenz, kann nämlich äusserst heikel werden.    Es soll doch niemand etwas davon mitbekommen, oder?   Wenn Sie das trotzdem planen, ist es zunächst einmal ratsam, niemand etwas davon erzählen.    Womöglich macht das schnell die Runde und sorgt intern für Unruhe, Ärger, Unverständnis.    Schweigen Sie also besser, und lassen Sie sich von Ihren Plänen nichts anmerken. So verlieren Sie auch nicht das Gesicht, wenn es mit dem Stellenwechsel nicht klappt.   Bei der  Bewerbung  selbst sollten Sie unbedingt dafür sorgen, dass diese mit der grösstmöglichen Diskretion behandelt wird, was entweder:   ·         persönlich ·         im Betreff   ("Meine Bewerbung als... / Bitte vertraulich behandeln")  ·         oder im letzten Absatz   des  Motivatio

VON GÖTTERN UND MÄCHTIGEN

Eine Personalchefin, die nicht weiss, dass eine Mitarbeiterin nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ihren letzten Tag hat.   Ein Personaler, der immer noch Absagen wie vor 20 Jahren verschickt, statt in der Absage sympathisch für sein Unternehmen zu werben.   Ein HR-Leiter, der in einer 2-seitigen Beurteilung ausnahmslos negative Aspekte erwähnt, anstelle auch die guten seiner eigenen Mitarbeiterin hervorzuheben, die seit 7 Jahren für ihn selbst tätig ist.   Eine Personalverantwortliche, die eine Bewerberin nur deshalb nicht einstellt, weil sie attraktiver ist als sie selbst, gleichzeitig aber auch immer wieder betont, welche Macht sie hat.    Kann nicht sein, sagen Sie?  Doch, kann es. Alles selbst erlebt, gesehen oder von glaubwürdigen Kunden erfahren.    Abgesehen davon, dass die meisten "HR-Spezialisten" umsichtige und kompetente Angestellte sind, die sich der Verantwortung ihrer Position voll bewusst sind und entsprechend handeln, treten auch in diesem Bereich immer wiede

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