Home Office ist gut und hat Zukunft.
Zwar gibt es dafür sowohl Vorteile (Zeitersparnis, Flexibilität, reduzierte Kosten, bessere Work-Life-Balance), als auch Nachteile (Fehlen sozialer Kontakte, Motivation, Vermischung von Privat- und Berufsleben). Dennoch ist diese Arbeitsform nicht mehr wegzudenken.
Durch Home Office verändert sich aber auch die Rechtslage:
Wird es über einen längeren Zeitpunkt notwendig, ist dazu eine Vereinbarung (Arbeitsvertrag oder Einzelregelung) erforderlich, die Art und Umfang der Home Office-Tätigkeit nach Rechten, Pflichten, Risikofaktoren sowie nach Kriterien des Gesundheitsschutzes regelt:
Dazu gehören die:
· Festlegung der Arbeits- und Ruhezeiten
· Erreichbarkeit
· Arbeitszeiterfassung
· Einrichtung, Gestaltung und Ergonomie des Arbeitsplatzes
· Ausrüstung mit Material und Geräten
· Haftung
· sowie das Verhalten bei betrieblichen oder privaten Störungen
Verzichtet der Arbeitgeber auf diese Regelung, so ist er verpflichtet, seinen Angestellten eine Entschädigung für Material und Arbeitsgegenstände zu bezahlen (Art. 327 OR) oder sich anteilmässig (Auslagenersatz, Art. 327a OR) an Raumkosten wie Miete, Strom, Heizung, Telefon, Internet oder Fahrtkosten zu einem auswärtigen Büro zu beteiligen.
Für beide Seiten gibt es also eine Menge zu vereinbaren - bevor Sie mit dem Home Office beginnen.
Guido Danek
Bewerbungshelfer und Jobcoach
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