Seinem Chef die Kündigung auszusprechen kann sehr unangenehm sein. Schliesslich ist so ein Wechsel ja auch mit sehr viel Arbeit verbunden.
Freude ruft eine Kündigung jedenfalls nur selten hervor. Manche nehmen sie sogar persönlich. Andere sind vielleicht sogar froh darüber.
Was auch immer zu einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers führt: Ihr Vorgesetzter sollte davon zunächst persönlich erfahren. Anschliessend kann die Kündigung dann auch schriftlich bestätigt werden. Für den Fall, dass der Arbeitsplatz sofort zu räumen ist (Freistellung) ist es zudem ratsam, vorher persönliche Infos vom Rechner löschen.
Bis zu Ihrem Ausscheiden sollten Sie sich so perfekt verhalten, dass sich Ihr Arbeitgeber wünscht, Sie würden noch bleiben.
Helfen Sie den „Zurückgebliebenen“ dabei so gut es geht, schwärmen Sie nicht zu sehr von der neuen Arbeitsstelle und versprechen Sie niemandem, ihn nachzuholen.
Signalisieren Sie, dass Ihr alter Arbeitsplatz immer noch ein attraktiver Ort zum Schaffen ist.
Zum Abschied bedanken Sie sich bei Ihren Kollegen für die vielen positiven Erlebnisse und verlassen Ihren Arbeitsplatz mit Würde und Anstand.
Übrigens gibt es im Gesetz für Kündigungen von Arbeitsverträgen keine Formvorschriften - es sei denn, sie wurden explizit im Arbeitsvertrag vereinbart:
Kündigungen sind demnach auch wirksam, wenn sie mündlich, per Mail oder mit einer SMS ausgesprochen wurden.
Guido Danek
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