Der Projektleiter vergeigt die Präsentation, der Einkäufer übersieht einen Zahlendreher, der Sachbearbeiter verschläft einen Anruf, der Sanitär hat die Leitung nicht richtig montiert.
Führungskräfte bringt das auf die Palme. Manche verlieren sogar die Fassung, vergreifen sich im Ton, werden laut und ausfällig.
Arbeitnehmer müssen sich das nicht gefallen lassen und haben einen Anspruch darauf, angemessen behandelt zu werden.
Anschreien oder gar beleidigen darf eine Führungskraft ihre Mitarbeiter nicht. Ist die Arbeitsleistung nicht in Ordnung, darf sie zwar deutlich - am besten unter vier Augen - Kritik üben, dies aber immer respektvoll und angemessen.
Ist die unangenehme Situation erst einmal eingetreten, sollte man die Führungskraft auf ihr Verhalten hinzuweisen und sie zu bitten, Kritik künftig sachlich vorzutragen.
Gleichzeitig sollte man den Vorfall und die Beteiligten aber festhalten, was im Wiederholungsfall auch vor Gericht einiges erleichtern kann.
Ist keine Besserung in Sicht, müssen Sie den nächsten Schritt gehen und von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er auf die Führungskraft einwirkt. Der wird in der Regel versuchen, der Führungskraft den Rücken zu stärken, um ihre Autorität nicht zu untergraben.
Sie müssen also selbst abwägen, was für Sie das Beste ist. Notfalls gibt`s dafür auch prima Rechtsanwälte, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.
Guido Danek
www.bewirbdich.ch
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