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KURIOSE KÜNDIGUNGEN: Oder: Vorsicht beim Gang zum WC.



Vor deutschen Gerichten landen jährlich 330.000 Klagen aufgrund von Kündigungen, Abmahnungen oder anderen beruflichen Angelegenheiten.

Diese sind zum Teil recht kurios, wie folgende Fälle belegen:  

 

Aktenkundig ist zum Beispiel der Fall eines streng gläubigen deutschen Call-Center-Mitarbeiters, der seine Kunden nach dem Telefonat mit den Worten: "Vielen Dank für Ihren Einkauf. Jesus hat Sie lieb". verabschiedete. 

 

Sein Pech: Einer seiner Anrufer war Moslem und fand das gar nicht gut. Nach zahlreichen Aufforderungen seines Chefs, das zu unterlassen, folgte schliesslich der Rausschmiss. Zurecht. 

 

Ein deutsches Arbeitsgericht bestätigte zudem die fristlose Kündigung eines Bauarbeiters, der seinen Kollegen bei der Verrichtung seines Geschäfts auf dem Dixi-Klo mit einem Feuerwerkskörper "überraschte", was bei diesem zu schweren Verbrennungen im Gesässbereich führte. Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit bedeutete das für ihn das Aus bei der Firma.      

 

Es bleibt unappetitlich: Dem Chef einer Anwaltskanzlei fiel auf, dass einer seiner Angestellten während der Arbeitszeit ungewöhnlich viel Zeit auf dem Klo verbrachte. Prompt führte er akribisch ein "Toilettenprotokoll" und zog seinem Angestellten die "über dem Durchschnitt" liegende Zeit vom Lohn ab. 

 

Der Mitarbeiter zog vor Gericht. Das gab ihm recht: 

 

Der Mann litt nämlich an Verdauungsproblemen. 

 

Guido Danek

Jobcoach und Bewerbungshelfer

www.bewirbdich.ch

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