In der Schweiz hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis . Übrigens auch auf ein Zwischenzeugnis, sobald Sie dieses verlangen oder sich ein Vorgesetztenwechsel ergeben hat. Gute Arbeitgeber stellen dieses dann automatisch aus, andere müssen daran erinnert werden. Arbeits- oder Zwischenzeugnisse sind neben dem Lebenslauf und Motivationsschreiben immer noch zentrales Dokument jeder Bewerbung . Sie bedürfen der Schriftform, müssen vollständig sein, den Grundsätzen von Wahrheit und Klarheit entsprechen und rechtsgültig unterschrieben werden. Unbedingt enthalten muss ein Arbeitszeugnis Angaben: - zum Arbeitgeber - zur Funktion und zum Pensum des Arbeitnehmers - zum Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses - zu den Hauptaufgaben, Leistungen, Kenntnissen, Kompetenzen sowie zum Verhalten des Mitarbeiters - zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (eigene Kündigung, Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen) Ausgestellt werden sollte es spätestens v
Tipps, Trends. attraktive Bewerbungsunterlagen und wertvolle Unterstützung auf dem Weg zum Traumjob.