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BEWERBUNG: SCHUMMELN VERBOTEN.



Wussten Sie, dass jeder vierte Bewerber in seinem Lebenslauf oder Motivationsschreiben falsche Angaben macht, und das zu einer fristlosen Kündigung führen kann?

 

Kritisch wird es dabei vor allem bei Falschangaben zu fachlichen Qualifikationen, Ausbildungen, Bachelor- und Masterabschlüssen, worauf getäuschte Arbeitgeber nicht nur mit einer sofortigen Entlassung, sondern auch mit Schadensersatzforderungen reagieren können.

 

Auch sogenannte Lückenfüller - beispielsweise, um Fehlzeiten im CV aufzupimpen, sollten Sie besser unterlassen. 

 

Abgesehen davon, dass Sie die ganze Zeit damit leben müssen, ist das Risiko, damit aufzufliegen, einfach zu gross. Wenn Sie Ihre Falschangaben zudem auf Social Media Profilen verbreiten und sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, wird es sogar noch viel grösser.  

 

Falschangaben in den Bewerbungsunterlagen sind tickende Zeitbomben - ein zerstörter Ruf die Folgen. Lassen Sie sie also besser sein und stehen Sie zu dem, was Sie tatsächlich anbieten können. 

 

Allerdings gibt es auch beim Bewerbungsprozess Situationen, in denen Sie nicht verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen - z.B. bei Fragen nach der Familienplanung, Religion oder zu Ihrem Gesundheitszustand.

 

Diese Dinge gehen den Arbeitgeber in der Regel nichts an. 

 

Falls er dennoch danach fragt, ist er möglicherweise nicht der Richtige für Sie. 

 

Guido Danek

Jobcoach und Bewerbungshelfer

www.bewirbdich.ch

 

 

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