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Es werden Posts vom Januar, 2020 angezeigt.

BEWERBUNGSHILFE: DIE NACHFRAGE STEIGT.

Sie möchten sich  bewerben , wissen aber nicht so recht, wie? Sie wünschen sich eine Veränderung, es scheitert aber an der Idee und Umsetzung? Dann sind Sie nicht alleine. Deshalb gibt es auch eine Fülle von Anbietern, die sich mit allen möglichen Dienstleistungen auf dem Markt der Berufstätigen tummeln und miteinander konkurrieren. Die Nachfrage ist nämlich riesig. Weil die Anforderungen wachsen.  Bewirbdich.ch hatte im vergangenen Jahr 29.153 Besucher/Innen auf der Webseite, die sich u.a. für ein  Motivationsschreiben , einen neuen  Lebenslauf , einen einfachen  Bewerbungsbrief  oder ein  Jobcoaching  interessierten.  Rechnet man von dieser Zahl die ab, die sich verirrt haben, und geht man davon aus, dass auch die „Konkurrenz“ entsprechendes Interesse verzeichnet, wird deutlich, wie viele Menschen auf die professionelle Hilfe von  Bewerbungsexperten  zurückgreifen. Oder angewiesen sind. Schliesslich kann niemand alles.  Das ist auch den Personalabteilunge

DARF DER CHEF MICH ANSCHREIEN?

Der Projektleiter vergeigt die Präsentation, der Einkäufer übersieht einen Zahlendreher, der Sachbearbeiter verschläft einen Anruf, der Sanitär hat die Leitung nicht richtig montiert. Führungskräfte bringt das auf die Palme. Manche verlieren sogar die Fassung, vergreifen sich im Ton, werden laut und ausfällig. Arbeitnehmer müssen sich das nicht gefallen lassen und haben einen Anspruch darauf, angemessen behandelt zu werden. Anschreien oder gar beleidigen darf eine Führungskraft ihre Mitarbeiter nicht. Ist die Arbeitsleistung nicht in Ordnung, darf sie zwar deutlich - am besten unter vier Augen - Kritik üben, dies aber immer respektvoll und angemessen. Ist die unangenehme Situation erst einmal eingetreten, sollte man die Führungskraft auf ihr Verhalten hinzuweisen und sie zu bitten, Kritik künftig sachlich vorzutragen. Gleichzeitig sollte man den Vorfall und die Beteiligten aber festhalten, was im Wiederholungsfall auch vor Gericht einig

BERUFSWELT IM UMBRUCH

Wenn Sie noch einige Jahre zu arbeiten haben oder Ihre Kinder vor dem Eintritt in die Berufswelt stehen sollten Sie jetzt weiterlesen: Die Arbeitswelt wird sich nämlich in den nächsten 15 Jahren komplett von rechts nach links drehen.  Wissenschaftler behaupten sogar, dass die Hälfte der Arbeit, so wie wir sie kennen, komplett wegfällt.  Demnach stehen auch grosse sozialpolitische Veränderungen an. Darauf bin ich sehr gespannt. Gefährdet sind beispielsweise  Assistenten  und  Sachbearbeiter , weil sich ihre Aufgaben bestens digitalisieren, vernetzen und automatisieren und durch Weiterentwicklungen von Alexa, Siri & Co. erledigen lassen.  Das Gleiche gilt für  Taxi-, Busfahrer  und  Postboten , die ihren Job aufgeben müssen, sobald Maschinen das Steuer übernehmen. Auch  Logistiker  werden durch Künstliche Intelligenz ersetzt.  Menschelnde Berufe ( Pflege, Kindererziehung ) dagegen werden vorerst weiter existieren, obwohl Roboter Aufgaben wie Waschen etc.

WAS TUN NACH EINER KÜNDIDUNG?

Eine Kündigung schlägt fast jedem Arbeitnehmer arg aufs Gemüt.  Existenzängste, Panikattacken, schlimmer noch Depressionen, sind die Folge. Sie müssen zum RAV und finanzielle Unterstützung beantragen (aktive Vermittlungshilfe gibt’s da ja nicht). Das kann Einen ganz schön runter ziehen und den Mut sinken lassen.  Umso wichtiger ist es, diesen Schock schnellstens zu überwinden:  Kommen Sie deshalb so schnell wie möglich raus aus der Opferrolle - selbst, wenn man Ihnen übel mitgespielt hat.  Schliessen Sie mit dem alten Job ab: Er kommt nicht wieder. Fragen Sie sich, was Sie vielleicht selbst falsch gemacht haben und wie Sie das künftig verhindern können.  Nehmen Sie die Zügel wieder in die Hand und machen Sie das Beste aus der Lage.  Fangen Sie an, wieder positiv in die Zukunft zu blicken.  Gehen Sie in sich. Werden Sie sich Ihrer Stärken, aber auch Ihrer Schwächen bewusst.  Machen Sie Pläne: Was wollen Sie wo am liebsten tun?  Nutzen Sie I